Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6255
BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23 (https://dejure.org/2024,6255)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2024 - 2 StR 249/23 (https://dejure.org/2024,6255)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 2 StR 249/23 (https://dejure.org/2024,6255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Die Maßregelanordnung ist an der Neufassung des § 64 StGB durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203) zu messen; denn gemäß § 2 Abs. 6 StGB sind Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz anzuordnen, das zur Zeit der Entscheidung gilt und eine den Maßregelausspruch betreffende Gesetzesänderung ist nach § 354a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23; vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 142/23; vom 17. Januar 2024 - 5 StR 339/23; vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23).
  • BGH, 17.01.2024 - 5 StR 339/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Die Maßregelanordnung ist an der Neufassung des § 64 StGB durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203) zu messen; denn gemäß § 2 Abs. 6 StGB sind Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz anzuordnen, das zur Zeit der Entscheidung gilt und eine den Maßregelausspruch betreffende Gesetzesänderung ist nach § 354a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23; vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 142/23; vom 17. Januar 2024 - 5 StR 339/23; vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23).
  • BGH, 07.12.2023 - 2 StR 365/23
    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Der Senat hebt die zugehörigen Feststellungen auf, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 2 StR 365/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 545/23).
  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 512/23

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Der Senat hebt die zugehörigen Feststellungen auf, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 2 StR 365/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 545/23).
  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Der Senat hebt die zugehörigen Feststellungen auf, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2023 - 2 StR 365/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 545/23).
  • BGH, 13.12.2023 - 6 StR 142/23

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Entziehungsanstalt im

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Die Maßregelanordnung ist an der Neufassung des § 64 StGB durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203) zu messen; denn gemäß § 2 Abs. 6 StGB sind Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz anzuordnen, das zur Zeit der Entscheidung gilt und eine den Maßregelausspruch betreffende Gesetzesänderung ist nach § 354a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23; vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 142/23; vom 17. Januar 2024 - 5 StR 339/23; vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 249/23
    Die Maßregelanordnung ist an der Neufassung des § 64 StGB durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203) zu messen; denn gemäß § 2 Abs. 6 StGB sind Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz anzuordnen, das zur Zeit der Entscheidung gilt und eine den Maßregelausspruch betreffende Gesetzesänderung ist nach § 354a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2023 - 1 StR 214/23; vom 13. Dezember 2023 - 6 StR 142/23; vom 17. Januar 2024 - 5 StR 339/23; vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht